Kündigungsrecht bei Erhöhung der Servicepauschale?
- Meine-Rechte.at
- 13. März 2022
- 1 Min. Lesezeit
Eine nachträgliche Anpassung oder Erhöhung der Servicepauschale ermöglicht dem Verbraucher ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Dieser Anspruch auf Sonderkündigung liegt aber nur vor wenn der eigene Tarif davon betroffen ist.
Bei einer Kündigung unter dem Jahr kann zusätzlich die Servicepauschale anteilig zurückverlangt werden.
Achtung! Die Begriffe "SIM-Pauschale", "Basispaket" oder "Servicepauschale" werden synonym verwendet

Comments